Wie erfolgt die Ausbildung zum Apotheker? Wie kann ich mit dem Beruf eines Apothekers eingesetzt werden? Welche Tätigkeiten und Befugnisse erwarten mich als Apotheker?
Apotheker
Um den Beruf des Apothekers zu ergreifen ist das Abitur eine Voraussetzung. Die Vergabe der Studienplätze erfolgt überwiegend über ein zentrales Vergabeverfahren für alle Hochschulen. Rechtsgrundlage für die Ausbildung zum Apotheker ist die Approbationsordnung für Apotheker.
Die Ausbildung zum Apotheker erfolgt dann in einem vierjährigen anspruchsvollem Hochschulstudium an einer Universität. In dieser Zeit müssen neben vielen Vorlesungen und Seminaren auch zahlreiche Praktika im Labor der Hochschule absolviert werden. Im Grundstudium werden die zukünftigen Apotheker in Chemie, Analytik, Biologie, Physik und Arzneiformenlehre unterrichtet. Innerhalb der ersten beiden Studienjahren ist auch eine achtwöchige Famulatur in einer Apotheke nachzuweisen. Das Grundstudium endet mit dem 1. Abschnitt zur Pharmazeutischen Prüfung in schriftlicher Form.
Das Hauptstudium ist stark pharmazeutisch ausgerichtet. Neben Pharmakologie, klinischer Pharmazie, pharmazeutischer Biologie wird Pharmazeutische Technologie unterrichtet. Das Hauptstudium schließt mit dem 2. Abschnitt zur Pharmazeutischen Prüfung mündlich ab.
Anschließend erfolgt für die angehenden Apotheker ein einjähriges Praktikum, davon mindestens ein halbes Jahr in einer öffentlichen Apotheke. Das übrige Praktikum kann in der Industrie, einer Krankenhaus- oder Bundeswehrapotheke oder an der Hochschule absolviert werden. Dieses wird mit der dritten Pharmazeutischen Prüfung zur Pharmazeutischen Praxis und zu speziellen Rechtsgebieten für Apotheker abgeschlossen. Nach Bestehen der dritten Prüfung kann die Approbation erteilt werden. Die Approbation berechtigt zum führen der Berufsbezeichnung Apotheker und gestattet die uneingeschränkte Berufsausübung zu allen pharmazeutischen Tätigkeiten.
Apotheker können vielfältig eingesetzt werden. Neben dem hauptsächlichen Einsatz in einer öffentlichen Apotheke oder Krankenhausapotheke, kann der Einsatz des Apothekers auch in der Industrie bei der Prüfung und Freigabe von Medikamenten, an der Hochschule in Forschung und Entwicklung, in Behörden und bei Krankenkassen erfolgen. Nicht zuletzt steht dem Apotheker frei, auch selbständig eine Apotheke zu gründen und zu führen.
Pharmazie-Praktikant
Pharmazie-Praktikanten sind angehende Apotheker, die nach ihrem vierjährigen Hochschulstudium ein praktisches Jahr in der Apotheke absolvieren, um sich vor der letzten staatlichen Prüfung umfangreich Wissen in der Apotheken-Praxis und zum Apotheken-Recht aus dem Alltag einer Apotheke an zueignen.
Begleitet wird das Praktikum in der Apotheke von einem vier- bis sechswöchigen Begleitunterricht an der Hochschule zu Praxisthemen.