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Medikamentenversand

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Informationen zum Medikamentenversand der Center-Apotheke im Kaufland Weißenfels

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Kundenkarte der Center-Apotheke im Kaufland Weißenfels

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Zuzahlung und Befreiung von der Zuzahlung - empfinden Sie das als eine Wissenschaft für sich? Sind Ihnen die Regelungen zur Zuzahlung bei Medikamenten und Hilfsmitteln bekannt? Kann ich durch die Nutzung der Kundenkarte der Center-Apotheke im Kaufland Weißenfels Unterstützung finden?

Zuzahlung und Apotheke

Grundsätzlich ist jeder gesetzlich krankenversicherte Patient zur Zuzahlung bei Medikamenten und Heilmitteln verpflichtet. Auf diese Weise sollen Kosten im Gesundheitswesen gedämpft und die Versicherten dazu anhalten werden, im Rahmen ihrer Möglichkeiten Kosten bewusst medizinische Leistungen in Anspruch zu nehmen.

In der Apotheke beträgt die Zuzahlung für Medikamente und Hilfsmittel 10 Prozent der Verkaufspreises des Medikaments oder Hilfsmittels. Es sind allerdings für jedes Medikament mindestens 5,- € bis  höchstens 10,- € zu zahlen. Bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmittel sind 10 Prozent aber höchstens 10,- € für den Monatsbedarf zu entrichten. Niemals wird mehr als das Medikament oder Hilfsmittel kostet gefordert. Teststreifen sind ohne Zuzahlung.

Bis zum 18. Lebensjahr sind Kinder von der Zuzahlung befreit. Sollte bei der Einlösung eines Rezeptes für Ihr Kind dennoch einmal eine Zahlung von der Apotheke gefordert werden, kann es sich nur um eine Festbetragsdifferenz des Medikaments handeln.

Die Apotheke muss die Zuzahlung ein behalten. Sie verdient aber nicht daran. Die ein behaltenen Zuzahlung muss die Apotheke an die gesetzlichen Krankenkassen abführen.

Für die Bereiche der stationären Versorgung- und Rehabilitationsleistung sowie Krankenhaus- und Anschlussbehandlung gelten gesonderte Regelungen für die Zuzahlung. Fahrtkosten kann die Krankenkasse übernehmen, wenn sie aus medizinischer Sicht zwingend notwendig sind und die Kasse in diesen Ausnahmefällen zuvor eine Genehmigung erteilt hat.

Zuzahlung und Belastungsgrenzen

Belastungsgrenzen sollen sicherstellen, dass keine unzumutbare Überlastung entsteht und dennoch jeder erwachsene Patient die medizinische Versorgung in vollem Umfang erhalten kann. Derzeit müssen gesetzlich versicherte Patienten jährlich bis 2 Prozent ihres zu berücksichtigenden Bruttoeinkommens für Zuzahlung selber tragen, bei anerkannter chronischer Erkrankung nur bis 1 Prozent. Die Belastungsfreigrenze, unter Umständen in Abhängigkeit der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen, werden vom Familienbruttoeinkommen aus Lohn, Renten, Einnahmen aus Kapitalvermögen und ähnlichen wiederkehrenden Einkünften ermittelt. Bei Sozialhilfeempfänger und einige andere Personengruppen wird die Belastungsgrenze gesondert berechnet. Sollte Ihnen das zu kompliziert sein, Ihrer Krankenkasse berechnet Ihre individuelle Belastungsgrenze, oder Sie verwenden einen Zuzahlungsrechner im Netz.

Medikamente ohne Zuzahlung

Der Gesetzgeber hat Möglichkeiten eingeräumt, das bei preiswerten Medikamenten diese mit weniger Zuzahlung an Patienten abgegeben werden können. Dadurch soll die Nachfrage des Patienten nach preiswerten Medikamenten erhöht werden. So kann es sein, dass Sie trotz Zuzahlungspflicht, entsprechend der Krankenkasse in welcher Sie versichert sind, keine oder nur die Hälfte der Zuzahlung der Medikamente zu entrichten ist.

Zuzahlung Rückerstattung Befreiung

Sie können Ihre Quittungen für Zuzahlungen bei Medikamenten und anderen Zuzahlungen jährlich sammeln und sich mit Erreichen der Belastungsgrenze befreien lassen. Oder Sie reichen nach Ablauf eines Jahres alle Quittungen für Zuzahlung bei Medikamenten und anderen Zuzahlungen bei Ihrer Krankenkasse ein und diese prüft, ob Sie bei Medikamenten zu viel gezahlte Zuzahlungen zurückerstattet bekommen.

Alternativ können Sie am Jahresende bei Ihrer Kasse entsprechend Ihrer Belastungsgrenze die Höhe der zu leistenden Zuzahlung einzahlen und sind dann automatisch im Folgejahr dafür von der Zuzahlung auch bei Medikamenten befreit.

Kundenkarte und Zuzahlung

Wie unterstützen wir Sie mit unserer Kundenkarte der Center-Apotheke im Kaufland Weißenfels?

Bei Nutzung unserer Kundenkarte der Center-Apotheke im Kaufland Weißenfels können wir Ihre Befreiung vermerken, sodass auch bei Rezepten mit falsch angegebener Zuzahlung, wir keine Zuzahlung in unserer Center-Apotheke im Kaufland Weißenfels ein behalten. Legen Sie dazu die Befreiung von der Zuzahlung in unserer Center-Apotheke im Kaufland Weißenfels vor und wir vermerken dieses auf Ihrer Kundenkarte.

Wir empfehlen Ihnen alle Belege über die Zuzahlung zu sammeln. Bezüglich der Zuzahlung für Medikamente und Hilfsmitteln können wir Sie mit der Kundenkarte der Center-Apotheke im Kaufland Weißenfels beim sammeln unterstützen. Wir können Ihnen jederzeit eine Sammelquittung über die in der Center-Apotheke im Kaufland Weißenfels geleisteten Zuzahlung für Medikamente zusammenstellen. Diese Sammelquittung der Center-Apotheke im Kaufland Weißenfels kann mit den übrigen Zuzahlungsbelegen für einen Befreiungsantrag im laufendem Jahr bei der Krankenkasse eingereicht werde. Oder Sie lassen mit der Sammelquittung der Center-Apotheke im Kaufland Weißenfels und den anderen Zuzahlungsbelegen nach Ablauf des Jahres prüfen, ob etwas zurückerstattet bekommen.