Welche Berufsbilder bietet mir eine Apotheke? Welche Aufgaben habe ich in der Apotheke zu erfüllen, welche Befugnisse habe ich in der Apotheke in den einzelnen Berufen?
Grundsätzlich wird in der Apotheke zwischen pharmazeutischen und nichtpharmazeutischen Personal unterschieden, deren Befugnisse unterschiedlich sind. Bestimmte Tätigkeiten sind nur pharmazeutischem Personal vorbehalten, wie z.B.:
- Abgabe und Beratung zu Medikamenten
- Entwicklung und Herstellen von Medikamenten
- Prüfen von Medikamenten
- Prüfen von Ausgangsstoffen
- Medikationsmanagement (nur durch Apotheker)
Zum pharmazeutischen Personal einer Apotheke gehören:
- Apotheker
- Apothekerassistenten (Vorexaminierte)
- Pharmazieingenieure
- PTA (Pharmazeutisch technische Angestellte)
- Apothekenassistent
- Pharmaziepraktikanten
- PTA-Praktikanten
Die Ausbildung in den Apothekenberufen und insbesondere die Ausbildung zum Apotheker, ist sehr anspruchsvoll. Entsprechend dürfen Apotheker und Pharmazieingenieure selbständig arbeiten. Die anderen pharmazeutischen Berufe dürfen nur unter Aufsicht eines Apothekers pharmazeutische Tätigkeiten verrichten.
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung erhält das pharmazeutische Personal eine staatliche Berufserlaubnis bzw. der Apotheker eine Approbation. Erst dann dürfen sie in der Apotheke ihre Berufsbezeichnung führen und entsprechend der gesetzlichen Vorschriften ausführen.
Zu den Berufsgruppen des nichtpharmazeutischen Personal gehören alle übrigen Angestellte in der Apotheke:
- PKA (Pharmazeutisch kaufmännische Angestellte) zuvor Apothekenhelfer
- Apothekenfacharbeiter
- sonstige Angestellte
Sie dürfen keine der genannten pharmazeutischen Tätigkeiten in der Apotheke ausführen. Sie dürfen das pharmazeutische Personal bei pharmazeutischen Tätigkeiten unterstützen.