Zu den Berufen, welche für Apotheken nicht mehr ausgebildet werden zählen der Pharmazieingenieur, Apothekerassistent und Apothekenassistent. Wie erfolgte deren Ausbildung? Welche Befugnisse haben diese Berufe?
Apothekerassistenten
Für die Berufsbezeichnung Apothekerassistent wird auch die Bezeichnung "Vorexaminierte" verwendet. Bis 1969 bestand die Ausbildung des Apothekers aus einer zwei jährigen Lehre in einer Apotheke und anschließenden dreijährigem Pharmaziestudium. Mit bestandenem Vorexamen durften diese Mitarbeiter die Berufsbezeichnung Apothekerassistent führen. Nach der Umstellung des Pharmaziestudium mit Praktikum am Ende der Hochschulausbildung erfolgt in diesem Beruf keine Ausbildung mehr.
Der Apothekerassistent darf unter Verantwortung eines Apothekers alle pharmazeutischen Tätigkeiten ausführen und unter bestimmten Voraussetzungen den Apotheker vertreten.
Pharmazieingenieur
Seit der Wende erfolgt keine Ausbildung in diesem Apotheken-Beruf mehr. Der Apotheken-Beruf Pharmazieingenieur wurde in der DDR meist als dreijähriges Ingenieurstudium an einer Ingenieurschule ausgebildet.
Ein Pharmazieingenieur besitzt eine staatliche Berufserlaubnis und darf unter Verantwortung eines Apothekers pharmazeutische Tätigkeiten in der Apotheke ähnlich dem Apotheker ausführen und unter bestimmten Voraussetzungen den Apotheker vertreten sowie Nachtdienste übernehmen.
Apothekenassistent
Apothekenassistenten haben in der DDR nach erfolgter Berufsausbildung zum Apothekenhelfer anschließend ein zweijähriges Ingenieursstudium der Pharmazie absolviert.
Sie dürfen ähnlich wie PTA's unter Aufsicht eines Apothekers alle pharmazeutischen Tätigkeiten ausführen.
Pharmazeutische Assistenten
Pharmazeutische Assistenten haben eine Fachshulausbildung nach der Berufsschulausbildung absolviert. Die ausbildung kommt einer PTA nahe. Pharmazeutische Assistenten dürfen nach Apotheken-Betriebsordnung keine Arzneimittel abgeben.
Apothekenhelfer
Der Apothekenhelfer wurde durch die kaufmännisch orientierte Ausbildung zum Pharmazeutisch Kaufmännisch Angestellten abgelöst und gehört zum nicht pharmazeutischen Personal einer Apotheke.
Apothekenfacharbeiter
Der Apothekenfacharbeiter war ein anerkannter Lehrberuf in der DDR, welcher heute einem Pharmazeutisch Kaufmännischem Angestellten entspricht und keine pharmazeutischen Tätigkeiten ausführen darf.